Pendlerabzug 2025: So holst du dir deine Steuererleichterung zurück

Pendlerabzug 2025: So holst du dir deine Steuererleichterung zurück

Pendlerabzug geltend machen: So funktioniert es 2025

Das Pendeln zur Arbeit ist für viele Schweizer Alltag. Die täglich zurückgelegten Strecken können jedoch auch steuerlich geltend gemacht werden. Der sogenannte Pendlerabzug ermöglicht es, Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. Hier erfährst du, wie das im Jahr 2025 funktioniert und was dabei zu beachten ist.

Wer hat Anspruch auf den Pendlerabzug?

Der Pendlerabzug kann von allen Erwerbstätigen in der Schweiz geltend gemacht werden, die Arbeitswege zurücklegen. Das gilt sowohl für Autofahrer als auch für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Dabei werden die Kosten für den Weg von deinem Wohnort zum Arbeitsort berücksichtigt. Wichtig ist, dass der kürzeste Arbeitsweg zugrunde gelegt wird.

Ausnahmen bilden spezielle Umstände, wie zum Beispiel eine notwendige Umleitung aufgrund von Bauarbeiten oder ähnlichem. Auch Fahrgemeinschaften oder kombinierte Verkehrsmittel wie das Fahrrad in Kombination mit dem Zug können steuerlich abgesetzt werden.

Wie hoch ist der Pendlerabzug?

Der maximale Betrag, den du geltend machen kannst, variiert je nach Kanton. Auf Bundesebene beträgt der maximale Abzug für Pendler mit dem Auto in der Regel 3.000 CHF, während für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel keine obere Grenze festgelegt ist.

Es ist ratsam, sich über die individuellen Regelungen in deinem Kanton zu informieren, da einige Kantone auch höhere Abzugslimiten haben können. Neben dem eigentlichen Fahrtweg können auch Parkgebühren am Arbeitsort und Kosten für ein erforderliches Halbtax- oder Generalabonnement angerechnet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um den Pendlerabzug geltend zu machen, sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Für Autofahrer ist es nützlich, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem die täglich gefahrenen Kilometer dokumentiert werden. Für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel reichen in der Regel die Jahres- oder Monatsabonnements als Nachweis aus.

Quittungen für Einzelbillette sollten ebenfalls aufbewahrt werden. Zudem ist es hilfreich, eine Bestätigung des Arbeitgebers über die erforderliche Arbeitszeit und den Arbeitsort beizufügen, um die Notwendigkeit des Pendelns zu untermauern.

Praktischer Tipp

Eine sorgfältige Dokumentation der zurückgelegten Strecken und anfallenden Kosten erleichtert nicht nur das Einreichen der Steuererklärung, sondern kann auch dazu beitragen, keinen Abzug zu vergessen.

Checkliste für den Pendlerabzug:

  • Prüfe die spezifischen Abzugsregelungen deines Kantons.
  • Dokumentiere penibel die Fahrtstrecken mit dem Auto oder bewahre alle Ticketbelege auf.
  • Sichere dir eine Arbeitgeberbestätigung über Arbeitszeiten und -ort.
  • Überprüfe die maximale Abzugshöhe für dein Verkehrsmittel.
  • Ergänze deine Steuererklärung mit allen erforderlichen Nachweisen.

Mit der richtigen Vorbereitung kannst du den Pendlerabzug optimal nutzen und so deine Steuerlast reduzieren.

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