Kündigungsschutz in der Probezeit: Was müssen Arbeitnehmer wissen?

Kündigungsschutz in der Probezeit: Was müssen Arbeitnehmer wissen?

Kündigungsschutz in der Probezeit

Die Probezeit ist eine wichtige Phase in jedem Arbeitsverhältnis. Sie gibt beiden Parteien – dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer – die Gelegenheit, die Zusammenarbeit zu testen und zu bewerten, ob die beruflichen Erwartungen erfüllt werden. Doch wie sieht es in der Schweiz mit dem Kündigungsschutz während dieser Zeit aus?

Kündigungsfristen in der Probezeit

In der Schweiz beträgt die Probezeit laut Obligationenrecht meistens ein Monat. In dieser Zeit ist die Kündigungsfrist deutlich kürzer als nach der Probezeit. Normalerweise beträgt sie sieben Tage, es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart. Dies macht es sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber einfacher, die Zusammenarbeit kurzfristig zu beenden, wenn es nicht passt. Ein wichtiger Punkt ist jedoch: Die Kündigungsfrist beginnt erst ab dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Kündigungsgründe

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beendet werden. Dennoch muss die Kündigung aus triftigen Gründen erfolgen und darf nicht missbräuchlich sein. Beispielsweise könnte eine Kündigung diskriminierend sein, was in der Schweiz nicht zulässig ist. Arbeitnehmer sollten sich dessen bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, wenn sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt. Ein klares Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen hilft, sich besser zu schützen und angemessen zu reagieren.

Krankheit und Unfall in der Probezeit

Was passiert, wenn man während der Probezeit krank wird oder einen Unfall hat? In diesem Fall greift der Kündigungsschutz nicht so, wie er außerhalb der Probezeit gilt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch bei Krankheit oder Unfall kündigen kann. Allerdings ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Lohn für eine bestimmte Zeit weiter zu zahlen. Diese Lohnfortzahlungspflicht kann je nach Kanton unterschiedlich sein, weshalb es ratsam ist, die spezifischen kantonalen Regelungen zu kennen.

Praktischer Tipp: Überprüfe deinen Arbeitsvertrag sorgfältig, bevor du ihn unterschreibst, um die genauen Bedingungen während der Probezeit zu kennen.

Checkliste für Arbeitnehmer in der Probezeit

  • Vertragsprüfung: Lies den Arbeitsvertrag sorgfältig, achte auf die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfristen.
  • Rechtliche Kenntnisse: Informiere dich über die gängigen rechtlichen Regelungen zur Probezeit, um auf mögliche Konsequenzen vorbereitet zu sein.
  • Kommunikation: Halte während der Probezeit eine offene Kommunikation mit deinem Arbeitgeber, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Reaktion bei Problemen: Bei ungerechtfertigten Kündigungen oder Missverständnissen sofort rechtlichen Rat einholen.
  • Krankheitsfall: Im Krankheitsfall dokumentiere alles gründlich und informiere sofort deinen Arbeitgeber, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern.

Indem du diesen Tipps folgst und die Checkliste nutzt, kannst du sicherstellen, dass du bestens auf alle Eventualitäten während der Probezeit vorbereitet bist.

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