Wir sind bemüht, unser Fachwissen stets auf dem aktuellsten Stand zu halten, damit wir dieses im Rahmen unseres Dienstleistungsangebots an unsere Mandantschaft weitergeben können.
Beim Abschluss eines Mandatsverhältnisses wird zwischen der Mandantschaft und dem beauftragten Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, in welcher der Stundenansatz für die Anwaltstätigkeit sowie der Stundenansatz für Sekretariatsarbeiten festlegt werden. Für unsere Aufwendungen verrechnen wir die vom St. Gallischen Anwaltsverband ...
Wir sind bemüht, unser Fachwissen stets auf dem aktuellsten Stand zu halten, damit wir dieses im Rahmen unseres Dienstleistungsangebots an unsere Mandantschaft weitergeben können.
Beim Abschluss eines Mandatsverhältnisses wird zwischen der Mandantschaft und dem beauftragten Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, in welcher der Stundenansatz für die Anwaltstätigkeit sowie der Stundenansatz für Sekretariatsarbeiten festlegt werden. Für unsere Aufwendungen verrechnen wir die vom St. Gallischen Anwaltsverband empfohlenen Stundenansätze.
Wir sind unter anderem in folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig:
• Allgemeines Vertragsrecht
• Mietrecht
• Arbeitsrecht
• Familienrecht
• Trennungen
• Strafrecht
• Baurecht
• Haftpflichtrecht
Als öffentliche Notare bieten wir auch folgende Dienstleistungen im Bereich der Beurkundungen und Beglaubigungen an:
• Beurkundungen
• Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Genossenschaften
• Bar- und Sacheinlagegründungen
• Umwandlungen von juristischen Personen in eine andere Rechtsform
• Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
• u.v.m.