Ich wollte kürzlich einen Gutschein in einem Bekleidungsgeschäft einlösen. Leider war dieser bereits abgelaufen und ich konnte ihn nicht benutzen. Können Gutscheine überhaupt ablaufen?
Wenn auf dem Gutschein kein Ablaufdatum aufgedruckt ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von 5 (kleine Waren) oder 10 Jahren (grössere Waren). Wenn ein Ablaufdatum aufgedruckt ist, können Sie nach Ablauf der Frist theoretisch die Verjährungsfristen heranziehen, ein Gerichtsurteil zu einem solchen Fall ist allerdings bis heute nicht bekannt.
Im Experten-Netzwerk des Schweizerischen Konsumentenbundes ist die Firma bekleidung.ch | CORPORATE FASHION ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Arbeitsbekleidung in sämtlichen Facetten. Gemäss dem Kundenversprechen ist der Firma der Austausch und der persönliche Kontakt zu Ihren Kunden sehr wichtig. Für einen unverbindlichen Erstkontakt steht bekleidung.ch | CORPORATE FASHION ratsuchenden Konsumentinnen und Konsumenten gerne zur Verfügung.